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Unterhaltsrückgriff und Elternbeiträge im SGB IX
Am 7.11.2019 wurde ein neues Gesetz beschlossen, das Angehörigen Entlastungs-Gesetz. Künftig sollen nur noch Unterhaltsverpflichtete mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr im Wege des Unterhaltsrückgriffs zu Sozialhilfeleistungen herangezogen werden. Bislang galt diese Grenze nur für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Diese Grenze soll Weiterlesen…