Folgende Situation liegt vor: Sie beantragen ein Hilfsmittel oder eine Unterstützung im Alltag oder für den Beruf, sei es bei der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder der Eingliederungshilfe. Meist dauert es dann einige Zeit, bis ein Bescheid zugesandt wird. Manchmal wird auch für die Kostenübernahme auf einen anderen Träger verwiesen. Ihnen wird dabei immer nur mitgeteilt, dass der Antrag weitergereicht wurde.
Seit Januar 2020 gibt durch das neue Teilhabegesetz andere Fristen, die die
Kostenträger einhalten müssen. Zur Erleichterung für den Versicherten und
Antragsteller gibt es einen Fristenrechner der BAR (Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation). Es kann dort das Datum der Beantragung eingegeben werden
und Sie erhalten die Fristen aufgezeigt. Es wird sogar unterschieden, wenn
mehrere Kostenträger beteiligt sind, wie die Bearbeitung untereinander
stattfinden muss. Der Fristenrechner erleichtert es vielen Menschen einen
Antrags-Verlauf nachzuvollziehen und auch rechtzeitig nachzufragen oder Widerspruch
einzulegen.
https://www.reha-fristenrechner.de/
Wer zu dem Thema persönliche Unterstützung benötigt, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EUTB Beratungsstellen wenden.