Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz, gültig seit 11.5.2019 wird der Terminservice der Krankenkassen ausgebaut: Bisher haben die Servicestellen innerhalb einer Woche einen Termin bei einem Facharzt oder Psychotherapeuten vermittelt. Nun kann die Servicestelle auch angefragt werden, wenn ich einen Hausarzt oder einen Kinderarzt suche. Die Wartezeit auf diese Termin darf maximal 4 Wochen betragen.
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Unterhaltsrückgriff und Elternbeiträge im SGB IX
Am 7.11.2019 wurde ein neues Gesetz beschlossen, das Angehörigen Entlastungs-Gesetz. Künftig sollen nur noch Unterhaltsverpflichtete mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr im Wege des Unterhaltsrückgriffs zu Sozialhilfeleistungen herangezogen werden. Bislang galt Weiterlesen…